Sophie Charlotte Königin in Preussen | Jewels of the King
and Queen of Prussia
Die Juwelen-Sammlung König Friedrichs I.
Die Grundlage zu den 1903 vorhandenen Kronjuwelen bildeten die Sammlung
König Friedrichs I., die im Jahre 1710 mit dem von ihm gegründete
Königlichen Hausfideikomiß vereinigte.
Über die Vorgeschichte der einzelnen Bestandteile dieser Sammlung
werden wir nur mangelhaft unterrichtet, denn ihre Zusammensetzung aus
Juwelen und Perlen, die in der Hand jedes neuen Besitzers neue Zusammenstellungen
von wieder leicht veränderlichen Formen erfahren, macht es unmöglich,
die einzelnen Stücke bis zu ihrer Erwerbszeit zu verfolgen. Eine
Ausnahme macht allein der der oranischen Erbschaft entstammende kleine
Sancy, ein Brillant von 34 1/8 Karat, auf den wir noch besonders zurückkommen
werden. Eine Nachricht über den Besitz der Mutter Friedrichs I.,
Luise Henriette von Oranien, an Juwelen gewährt uns ein am 4. Juni
1647 im Haag von den Juwelieren Charles Codde und Laurens Ravens aufgestelltes
und von dem jungen Paare selber unterschriebenes Verzeichnis mit "Wertangaben
der von ihr in die Ehe mitgebrachten Juwelen und silbernen Geräte".
Ein zweites Verzeichnis von demselben Tage enthält die der Gemahlin
Friedrich-Wilhelms von ihrem Gatten gemachte Geschenke .
Von den in dem ersten Verzeichnis genannten 4 Perlenschnüren muß
die erste aus 35 runden Perlen bestehende und 1 Unze 8 ½ Engels
wiegende und von besonderer Schönheit und Größe der
einzelnen Perlen gewesen sein, da sie mit 24.000 Gulden abgeschätzt
wird. Die zahlreichen meistens als Dicksteine oder Facetten bezeichneten
Diamanten waren anscheinend nur klein und werden nicht hoch tariert,
im ganzen einschließlich einiger goldener Geräte auf 66.854
Gulden. Bedeutend höher sind im Verhältnis die von dem Kurfürsten
seiner Gemahlin verehrten Juwelen geschätzt, im ganzen auf 78.350
Gulden. Wenn auch hier ausschließlich von Dicksteinen und Facetten
die Rede ist, so scheinen diese doch z.T. von besonderer Größe
und Schönheit gewesen zu sein¹.
Was aus diesen doch jedenfalls später noch bedeutend vermehrten
Schätzen geworden ist, lässt sich im einzelnen nicht feststellen;
man kann nur annehmen, dass sie wenigstens zum großen Teil
schließlich in den Besitz König Friedrichs I. übergegangen
sind. Bei dessen ganz abweichenden Ansprüchen an Größe
und Schliff seiner Brillanten haben sie sich jedenfalls keiner besonderen
Wertschätzung bei ihm erfreut.
Über den Besitz des Kurprinzen an Juwelen geben mehrere Inventare
Auskunft, die dafür zeugen, welche Bedeutung diese Dinge in seinem
Leben spielen. Sie geben auch einen Einblick in den steten Besitzwechsel,
denn von der Mehrzahl der Stücke wird angegeben, dass sie an die
Kurprinzessin, die erste Gemahlin Friedrichs, Henriette von Hessen-Kassel
geschenkt worden seien. Das letzte dieser
Verzeichnisse stammt vom 11./21. Februar 1688, ist also 3 Monate vor
dem Tode des Großen Kurfürsten aufgestellt worden. Leider
sind die jedenfalls vorhanden gewesenen Verzeichnisse der Kurfürstenzeit
nicht erhalten, sondern wir können unserer Kenntnisse über
die Juwelensammlung des Kurfürsten und späteren Königs
nur aus einzelnen zufälligen Nachrichten über die ihm zugefallenen
Erbschaften und sein Ankäufe bei dem Hofjuden Jobst Liebmann sowie
aus dem nach seinem Tode aufgestellten Nachlassverzeichnisse vervollständigen.
Unter den Erbschaften sind die aus dem reichen oranischen Hause seiner
Mutter Luise-Henriette die bedeutendsten. Aus dem Nachlass seiner Großmutter,
der Gemahlin des Erbstatthalters Friedrich-Heinrich von Oranien, Amalie
von Solms, fiel bei der Erbeteilung dem Kurprinzen und seinem Bruder
Ludwig das vierte Los der Juwelen zu (vgl. Anlage II), unter denen sich
mehrere Stücke von Wert befanden, von denen der an den Kurprinzen
gekommene Anteil in dem Inventar von 1677 bereits aufgeführt wird.
Das Hauptstück des Nachlasses aber war ein Kollier von 36 Perlen,
das nach dem Testament der verwitweten Prinzessin Amalie an ihren Enkel
Friedrich fallen sollte, aber erst nach dem Tode der Fürstin Henriette
Katharina von Anhalt-Dessau, der Schwester seiner Mutter. In dem Vergleich
König Friedrichs mit seiner Tante vom 5. Februar 1703 trat diese
das Perlenhalsband sowie das Haus im Busch beim Haag mit allen Möbeln
und Pertinenzien schon zu Lebzeiten dem König ab. Die 36 Perlen
wurden im September 1703 an den König ausgeliefert. Nach der Tradition
werden eine Anzahl der schönen abgebildeten Perlenketten als oranische
Perlen bezeichnet. Unter ihnen werden wahrscheinlich diese 36 Perlen
zu suchen sein.
Bei den mit der sogenannten oranischen Erbschaft verbundenen Streitigkeiten
über den Nachlass des Erbstatthalters Friedrich-Heinrich von Oranien,
des Großvaters König Friedrichs, auf die wir hier nicht eingehen
können, spielt ein großer Diamant von 34 Karat, der sogenannte
kleine Sancy, eine besondere Rolle. Am 28. Juli 1702 vergleicht sich
König Friedrich I. mit der Prinzessin von Nassau als Vormünderin
des Prinzen Joh. Wilh. Friso über die zur Erbschaft gehörigen
Juwelen und Möbel. Aus diesem Vertrage sind zu erwähnen:
Die in Nummer 2 gemachte Ausnahme bezieht sich auf die bereits erwähnte
Perlenkette. In Nummer 1 wird der kleine Sancy zum ersten Male als Eigentum
der Krone Preußens erwähnt, und er hat wenigstens in bezug
auf Größe und Gewicht, die erste Stelle im Krontresor behalten.
Über seine Verwendung unter König Friedrich I. erfahren wir
nichts Sicheres, da in den älteren Verzeichnissen niemals Angaben
über das Gewicht der Steine gemacht werden. Wir müssen aber
annehmen, dass König Friedrich ihn zum Schmucke seiner Königskrone
verwendet hat¹, denn aus dieser löst sein Enkel Friedrich
der Große ihn bereits 1740 heraus und übergibt ihn seiner
Gemahlin, der Königin Elisabeth Christine.
Die Abschätzung seines Wertes hat oft gewechselt. Im Anfang der
Regierung Friedrichs des Großen wird er auf 300.000 Rtlr. Angegeben,
im Januar 1809 bei einer in der Seehandlung vorgenommenen Abschätzung,
wobei es sich um die Frage des Verkaufes handelte, in Rücksicht
auf die ungünstigen Zeiten auf 60.000 bis 100.000 Rtlr.
Der Hauptlieferant für Juwelen bei König Friedrich I. ist
bereits seit seiner Kurprinzenzeit der Hofjude oder "Hofjubilirer"
Jost Liebmann und nach dessen Tode seine Witwe. Die Unübersichtlichkeit
der von ihm gemachten zahlreichen Lieferungen und der dafür erfolgten
unregelmäßigen Zahlungen veranlasst im Beginn des Jahres
1697 eine Gesamtabrechnung, die ergibt, dass Liebmann in der kurprinzlichen
Zeit für 52.000 Rtlr. 19 Gr. Und in der kurfürstlichen Zeit
bis 1697 für 208.936 Rtlr. 23 Gr., zusammen für 260.943 Rtlr.
18 Gr. Juwelen geliefert und dafür im ganzen 241.199 Rtlr. Bezahlt
erhalten hat. Der Kurfürst bleibt demnach mit 19.744 Rtlr. 16 Gr.
im Rückstande, zu denen noch eine vom Kurfürsten übernommenen
Bezahlung einer Forderung der Grumckowschen Erben an Liebmann für
verkaufte Möbel im Betrage von 14.200 Rtlr. hinzutritt.
Die in Jahresabschlüssen zusammengestellten und vom Kurprinzen
und Kurfürsten mit dem eigenhändigen Vermerk "Ist gelieffert
Friedrich" attestierten Rechnungen bewegen sich in der Kurprinzenzeit
noch in bescheidenen Grenzen. Das erste Jahr 1681 zeigt einen Gesamtverbrauch
von 3.772 Rtlr., der nur in den Jahren 1684 und 1687 wieder übertroffen
wird. 1684 gab seine zweite Vermählung mit Sophie Charlotte von
Hannover Veranlassung zu kostbaren Geschenken. So lieferte Liebmann
einen Ring mit großen Facettdiamanten, den der Kurprinz seiner
Gemahlin "zum Anfang" schenkte, für 3.000 Rtlr. Ferner
erhielt die Kurprinzessin von ihrem Gemahl im September ein Portrait
mit einem großen Facettdiamanten für 1.500 Rtlr., im Oktober
zwei Brasseletten mit großen Facetten für 3.000 Rtlr., einen
Schmuck mit großen und schönen Smaragden und Diamanten zu
2.500 Rtlr. usw. Außerdem werden zahlreiche Geschenke an hannoversche
Hofleute aufgeführt. Der große Verbrauch an Geschenken im
Jahre 1687 ist wohl schon Vorbote des demnächst in Aussicht stehenden
Regierungsantrittes infolge der Krankheit des Großen Kurfürsten,
der dann eine Steigerung des Bedarfs herbeiführte. Im Jahre 1688
wurde allein an neun Gesandte der verschiedenen Mächte je "Ein
portrett mit Ein Curhut" geschenkt, deren Preis sich zwischen 500
Rtlr. und 1.900 Rtlr. bewegte. Zum eigenen Gebrauch diensten zwei große
Facettsteine zum Preise von 20.000 Rtlr., ferner eine Kette von 22 Facettsteinen
zu 4.400 Rtlr. und als Geschenk für den Kurfürsten von Hannover
ein Ring mit einem großen Facett zu 6.000 Rtlr. Es würde
zu weit führen, alle diese von Liebmann gelieferten Juwelen an
Porträten "mit Kurhut" und an Porträten "auf
dem Arm", an goldenen Degen, Ringen, Ordenskreuzen, Knöpfen,
Brillantbuketts usw. auch nur im Auszug wiederzugeben, die, wie erwähnt,
bei diesem einzigen Lieferanten bis zum Jahre 1697 den Betrag von 260.943
Rtlr. 18 Gr. ergeben. Leider hören mit diesem Jahre die Nachrichten
über die Einzellieferungen Liebmanns und nach dessen Tode von seiner
Witwe auf, die gerade für die Krönungszeit und den durch diesen
verursachten Bedarf besonderes Interesse gehabt hätten. Wir fanden
in den alten Akten nur die Notiz vom August 1698, dass Liebmann sieben
große Facettdiamanten für 45.000 Rtlr. geliefert hat, bei
deren Bezahlung ihm 26 vom Kurfürsten ausgesuchte und ihm übergebene
Facettsteine mit 5.000 Rtlr. angerechnet werden.
Darauf, dass Liebmann für die großen Bedürfnisse bei
der Krönung 1701 auch leihweise Diamanten beschafft hat, deutet
der Vermerk vom 16. Mai 1701 hin, dass an ihn "an Statt der Interessen
so er für die Dero hochgeliebten Gemahlin der Königin Maj.
Königl. Krohne gelieferte und nachgehends wieder von ihm zurückgenommene
Juwelen prätendiret überhaupt und ein für allemahl acht
tausend Thlr. Bezahlt werden" sollen. Eine Notiz in dem beim Tode
König Friedrichs I. angelegten Inventar seiner Juwelen weist auf
eine bei der Liebmannerin im Jahre 1712 für 30.000 Rtlr. gemachte
Erwerbung einer Kette von 29 großen runden Perlen mit einer Birnperle
hin. Bei einem 1710 für 42.000 Rtlr. gekauften großen ovalen
Brillanten im Ringe wird der Verkäufer nicht genannt.
Trotz der mangelnden Nachweise und Rechnungen sind die Geschäftsverbindungen
der Liebmannschen Witwe und ihrer Söhne mit König Friedrich
I. anscheinend sehr rege gewesen, denn sie machen nach dem Tode des
Königs eine Forderung von 106.418 Rtlr. Geltend. Was der Familie
dann zum Vorwurf gemacht wurde, lässt sich aus den Akten nicht
ersehen. Jedenfalls wurden die Frau und ein Sohn verhaftet und das in
ihrem Hause vorgefundenen "Geld, Gold, Silber und Juwelen"
im Werte von mehr als 100.000 Rtlr. in die Hofrentei zur Verwahrung
gebracht. Nach anfänglichem Zögern erklärte schließlich
der Jost Liebmann Sohn für seine anscheinend kranke Mutter und
seine Geschwister am 7. Mai 1715 vor der dazu verordneten Kommission
Geheimer Räte zu Protokoll: Wenn Se. Königl. Maj. Den ganzen
Prozess gegen seine Mutter und alle übrigen von der Familie, auf
allen und jeden Anspruch, welcher bereits bis jetzt zur Inquisition
gekommen, oder noch vor's künftige aufgefunden und dazu gezogen
werden könnte, allergnädigst aufheben und aboliren, auch seine
Mutter, so lange sie noch leben möchte, ihn und die ganze Liebmannische
Familie in dero mächtigsten Schutz wider alle unrechte Gewalt weiter
nehmen und behalten wollten, sei er der erste, welcher die Königliche
Gnade acceptirte, und sich nach gutem Bedacht und reiffer Überlegung,
freiwillig sonder einigen Zwang und Furcht, dahin erklären, dass
er nach dem er die ganze Sache dergestalt beschaffen fände, dass
seinen Mutter und die ganze Familie durch Abwartung und Ausführung
des Prozesses keinen Vorteil haben, sondern dadurch vollends um ihr
noch übriges Vermögen, zeitliche Wohlfahrt und Credit kommen
möchte: So wolle er sich vor sich und seine Mutter alles An- und
Zuspruches sowohl an denen auf 106.418 Thalern hoch belaufenden decretis,
als auch was aus seiner Mutter Hause an Geld, Gold, Silber und Juwelen
über 100.000 Tahler hoch betragend, so bisher zur Hofrenthey zur
Verwahrung gebracht worden, begeben, renonciret, und darüber immerwährend
und ewig quittiret und Verzicht geleistet haben." Jost Liebmann
d.J. bittete dann nur noch, dass seiner Mutter "nunmehr die Wache
abgenommen und sein Bruder Salomon Israël des Arrestes entschlagen
werde, und also sie allerseits unter Sr. Königl. Maj. Schutz ihre
Nahrung und Handlung frei und ungehindert vor wie nach fortsetzen könnten".
Zum Schluß des Protokolls wird noch des Königs Gnade mit
der Bitte angerufen, zur Stillung der dringenden Kreditoren der Familie
einen Teil der auf der Hofrentei liegenden beschlagnahmten Gelder und
Juwelen zurückzugeben. Außer den beiden genannten Brüdern
hat noch der Rabbi Abraham Liebmann das Protokoll unterschrieben.
In der fideikommissarischen Spezifikation vom Jahre 1710 bestimmt König
Friedrich I. in dem Paragraphen 3 daß zu dem Königlichen
Hausfideikommiß gehören sollen "alle und jede von uns
ererbte, Uns geschenkte, erkaufte oder sonst an Uns gekommenen in einer
Besonderen Spezifikation begriffene Juwelen, oder die Wir auch in's
Künftige weiter ererben, erkaufen, oder sonst auf andere Weise
an Uns bringen mögten, dergestallt, dass dieselben von Unseres
Königlichen Hauses Kron-Juwelen, nach dem Erempel anderer Königlicher
Häuser gehalten und davon nimmer und auf keine Weise wollen mögen
veräußert, verschenkt, oder sonst auf Andere gebracht werden
können".
Die in dem Dokument genannte "besondere Spezifikation" der
in Frage kommenden Juwelen ist nicht vorhanden und wird auch in den
älteren Akten nirgends erwähnt. Wir besitzen aber einen vollständigen
Ersatz für die "besondere Spezifikation" vom Jahre 1710
in dem vom 22. September 1713 datierten, im Königlichen Hausarchiv
befindlichen "Inventarium der Juwelen, Gold und Perlen, so nach
Ableben des hochsel. Königs Friedrich I. vor räthig gewesen".
Ein zweites Exemplar des Verzeichnisses im Hausministerium führt
den Titel: "Spezifikation der Königl. Juwelen, so den 22.
Sept. 1713 in Gegenwart Ihrer Majestät der Königin, des Herrn
Grand Maitre und des Herrn Geheimen Etatraths von Creutzen Ercellenzen
sind nummeriert und beschrieben worden." Allerdings handelt es
sich nicht um ein Inventar im modernen Sinne, und außerdem lassen
sich direkte Beziehungen zwischen den Angaben dieses Inventars und denen
der neu aufgestellten Inventare der sechziger Jahre desselben Jahrhunderts
nicht immer nachweisen. Aber ein genaues Studium dieses Nachlaßverzeichnisses
lässt es außer allem Zweifel, dass hier ein der nicht mehr
vorhandenen oder vielleicht auch nie vorhanden gewesenen besonderen
Spezifikation gleichwertiges Dokument vorliegt. Die Schwierigkeiten
der Erkennung des Zusammenhangs liegt darin, um das hier gleich vorwegzunehmen,
dass mit Ausnahme der Kronen, des königlichen Zepters und des Reichsapfels
wenig von dem Juwelenschmuck König Friedrichs I. die Fassung behalten
hat, in der ihn seinem Thronerben hinterließ. König Friedrich-Wilhelm
I. scheint mit Ausnahme der genannten Stücke und einer Anzahl kostbare
Knöpfe die Juwelen von ihren Fassungen getrennt und sie nach mehreren
bedeutenden Verkäufen so im Tresor auf bewahrt zu haben. Im dem
Nachlaß König Friedrichs I. spielt der Frauenschmuck gar
keine Rolle, außer den Ringen kommen neben zwei Kreuzen, ein Paar
Ohrgehängen und zwei Armbändern nur die zahlreichen Perlen
hierfür in Frage. Alle anderen Schmucksachen, wie die mit Diamanten
besetzten Orden, Rockknöpfe, Schuhschnallen, Degen, und Säbel,
Hutbänder und Hutknöpfe, Stöcke, diensten nur der Prachtliebe
und dem Bedürfnis des Königs für seinen eigenen Persönlichkeit.
An dieser Stelle erhalten wir auch die ersten genauen Angaben über
die Besetzung der Krönungsinsignien mit Edelsteinen und Perlen.
Die Krone des Königs enthält außer den nicht ausgefüllten
Zahl der Brillanten 153 Facettsteine, 2 Dicksteine und 8 Birnperlen;
die der Königin 147 Facettsteine, 25 Brillanten, 8 Birnperlen und
48 runde Perlen; die des Kronprinzen 110 Facettsteine, 8 Brillanten,
8 Birnperlen und 83 runde Perlen. Diese Steine wurden, wie noch heute
(mit Ausnahme der Königskrone), für den jedesmaligen Gebrauch
mit Draht an den sogenannten goldenen "Skeletten" befestigt,
damit sie im Bedarfsfalle auch für andere Zwecke verwendet werden
konnten. Während der Regeriengszeit König Friedrich-Wilhelm
I. blieben die Kronen aber in dem Zustande, wie sie bei der Krönung
seines Vaters benutzt worden waren. Nur die Kronprinzenkrone wurde am
15. August 1737 vom König eigenhändig zerschnitten und die
Steine aus dem Tresor genommen, ohne dass sie Beamten über den
Zweck Mitteilung erhielten.
Die mit vergoldeten Prägearbeiten geschmückten alten ledernen
Etuis der drei Kronen und des Zepters werden heute noch im Hohenzollern-Museum
aufbewahrt (vgl. Abbildung S. 16).
Unter den mit Edelsteinen besetzten sieben Orden werden zwei als der
dänische Elefantenorden und drei als der englische Hosenbandorden
bezeichnet, darunter einer (Nr. 56 des Verzeichnisses) mit 13 großen
Brillanten zum Preise von je 2.000 bis 4.000 Thalern. Zwei Ordenssterne
ohne nähere Bezeichnung (Nr. 13 und 41) werden wohl die des schwarzen
Adlerordens sein, von denen der letztere mit 15 großen und 385
kleinen Brillanten besetzt ist.
Von den 120 mit Diamanten besetzten Knöpfen erscheinen als die
wertvollsten 27 Stück, bei denen das Gewicht der Brillanten auf
je 50 bis 60 Gran angegeben wird (Nr. 35)¹. Auch der länglich
viereckige Brillantknopf, den der König auf der Achsel zu tragen
pflegte, um das Ordensband damit zu befestigen, wird von besonderer
Kostbarkeit gewesen sein. Unter den in 43 Nummern verzeichneten Ringen
hebt das Verzeichnis einige besonders wertvolle hervor, so Nummer 49
mit einem großen ovalen Brillanten, den der König 1710 für
42.000 Thaler erworben habe. Die zehn mit Edelsteinen besetzten Degen
und Säbel nahm Friedrich-Wilhelm I. am 30. Dezember 1719 aus dem
Tresor, ebenso die zehn in gleicher Weise verzierten Stöcke.
Die Herkunft der einzelnen Stücke wird leider niemals angegeben,
nur bei Nummer 128 wird bemerkt, dass die 29 großen runden Perlen
und eine Birnperle in der Mitte im Jahre 1712 von der Liebmannin für
12.000 Rtlr. gekauft worden seien.
Über den Besitz und den Nachlaß der Königin Sophie
Charlotte an Juwelen haben sich keine Nachrichten erhalten². In
der Anlage VI ist ein Verzeichnis der Geschenke König Friedrichs
I. an seine dritte Gemahlin Sophie-Luise von Mecklenburg Schwerin abgedruckt,
das beweist, in wie hohem Maße der erste König darauf bedacht
war, Ihre königliche Würde auch in ihrem Schmucke zur Geltung
zu bringen. Auffallend ist die große Anzahl von grünen Steinen
bei diesen Schmuckgegenständen, unter denen wir doch nur Smaragde
verstehen können. Die ganzen Juwelen wurden nach dem Tode des Königs
von der Königin Witwe zurückgegeben mit Ausnahme einiger unwesentlicher
Stücke, die sie wohl als Andenken zurückbehielt. Außer
der Notiz, dass diese Sammlung am 13. Dezember 1713 in die Räume
der Königin Sophie-Dorothea gebracht wurden, finden wir sie nicht
wieder erwähnt.
¹Bei dem Ausbrechen der Steine aus den Knöpfen am 27. Dezember
1741 (vgl. weiter unten) wird das Gewicht von 26 dieser Knöpfe
als zwischen 5 ?/? und 16 3/? Karat sich bewegend dargestellt.
²Vgl. den Nachtrag auf S. 53.
source: Preussen;Seidel;
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